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Bibliothek

Die Bibliothek der Stadt Blankenburg (Harz) in Trägerschaft der AFG Harz mbH

Das Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen- Anhalt formuliert im § 1 Abs. 1 sehr treffend die Aufgaben und Ziele von Bibliotheken. Demnach stellen die Bibliotheken Bildungseinrichtungen dar und dienen der Förderung der kulturellen Betätigung aller Einwohnerinnen und Einwohner. Sie sind Informations-, Kommunikations- und Lernorte und entsprechend ihren Aufgaben wichtige Kooperationspartner für andere Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bibliotheken sind Orte, an denen ein nach Möglichkeit aktueller Medienbestand vorgehalten und darüber hinaus das schriftliche kulturelle Erbe gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Das zuständige Referat des Landesverwaltungsamtes hat der AFG Harz mbH als Träger der Bibliothek in Blankenburg (Harz) die Bescheinigung erteilt, dass unsere Bibliothek aufgabenbezogen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie staatliche oder kommunale Einrichtungen dieser Art gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Durch die Zusammenarbeit mit dem Bibliotheksförderverein gelingt es, neue Medien zu beschaffen. Diese Konstellation ermöglicht es auch, Spenden für die Bibliothek mit der entsprechenden Bescheinigung durch den Verein zu akquirieren. Die Blankenburger Wohnungsgesellschaft mbH als Eigentümer der Räumlichkeiten hat mit der Modernisierung der Heizung, von Umbauarbeiten (Wanddurchbruch und dgl.) ebenfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zum Umzug in das neue Domizil beigetragen.

Dieser Neuanfang für die Bibliothek an neuem, stärker frequentiertem Standort, bietet auch die Möglichkeit, mit neuen Ideen für eine Belebung zu sorgen. Die Mitarbeiter sind hier derzeit mit der Erarbeitung von Veranstaltungsideen, vorrangig für Kinder beschäftigt. Mehrfach wurden bereits Lesungen mit Grundschulklassen in den Räumlichkeiten organisiert. Die Grundschulen des Stadtgebietes nehmen dieses Angebot gern an. Filzarbeiten im Zusammenhang mit Lesungen zu bestimmten Themen werden von den Teilnehmern auch sehr gut angenommen. Dabei entstehen auch lustige Kreationen. Außerdem beteiligen wir uns am Kindermonat der Stadt. Seit Anfang September 2016 befindet sich die Bibliothek in Kooperation mit der Kreisbibliothek und nimmt am sogenannten Kreisleihverkehr teil. Damit wurde der Zugang zu weiteren Medien erschlossen.

Benutzungsordnung der Bibliothek Blankenburg

Bibliotheken als Bildungsorte sind Teil der kulturellen Daseinsvorsorge und sollten als eine Pflichtaufgabe der Kommunen als Träger definiert werden. Leider sieht die Wirklichkeit anders aus. Bibliotheken sind Teil der freiwilligen Aufgaben und unterliegen ähnlich wie andere kulturelle Angebote auch dem Sparzwang der Kommunen und fallen diesem oftmals zum Opfer.

Im Landkreis Harz gibt es nur noch acht Bibliotheken. Wäre es zum Ende des Jahres 2014 nicht gelungen, die Bibliothek in Blankenburg (Harz) unter eine andere als die kommunale Trägerschaft zu stellen, gäbe es diese Einrichtung heute in der Stadt nicht mehr.

Mit dem Ziel der Entwicklung eines Netzwerkes aus den Partnern der Senioreneinrichtungen und der Kindertagesstätten in der Stadt (Heime der AWO, der GVS- einer GmbH der Stadt, und Azurit) sowie dem Förderverein der Bibliothek wird dieses Projekt in Angriff genommen. Unser Anspruch ist es, insbesondere die Kinder in den großen Kindergartengruppen bis zum Ende der  Grundschule gezielt und mit Spiel und Spaß für das Lesen zu begeistern. Hierzu sollen neue Ansätze probiert werden und die weitere Kooperation mit den Kindergärten und Grundschulen ausgebaut werden.

Daneben soll ein neuer Baustein entwickelt werden, der eine Zusammenarbeit mit den Senioreneinrichtungen der Stadt und der Volksolidarität vorsieht. Interessierte Senioren sollen für die Kleinsten vorlesen, mit ihnen gemeinsam Geschichten entdecken und so die generationenübergreifende Kommunikation gestalten.

Einen Mehrwert erhalten dabei sowohl die Kinder, denen interessierte Senioren das Lesen und Bildungsinhalte durch Vorlesen nahe gebracht werden und auf der anderen Seite sehen wir die Senioren, die ihre vorhandene Freizeit in den Senioreneinrichtungen nutzen können und als Vorleser, Geschichtenerzähler, manchmal vielleicht als „Großelternersatz“ ihre sozialen Kontakte aufrecht erhalten und erweitern können.
Die Bibliothek will des Weiteren den Personenkreis der Senioren in den Einrichtungen erreichen und eine Ausleihe von Medienbeständen organisieren.

Der Projektname- MITEINANDER- steht für:
M Mitmachen
I Integration
T Teamgeist
E Entdecken
I Interesse
N Neugier
A Anregen
N Neues
D Denken
E Erleben
R Regional

Mit diesem Projekt, welches drei Bausteine enthält, soll sowohl die Jüngsten als auch die ältere Generation an dem kulturellen Angebot einer Bibliothek beteiligen. Gleichzeitig sollen beide Generationen miteinander ins Gespräch kommen, um voneinander zu profitieren. Die Jüngsten leiden oftmals unter dem familiären Zeitdruck und mitunter auch dem Desinteresse der Eltern für die gedruckten Medien.

Die Senioren haben in den Einrichtungen oftmals einen eingeschränkten familiären Kontakt und können durch die „Betreuung“ der Kinder ihre soziale Kompetenz erhalten und möglicherweise stärken.  Beide Generationen bekommen quasi nebenbei den Zugang zu den Medien der Bibliothek und Zugang zur anderen Generation außerhalb der Familie. Dadurch stärken sie ihre Fähigkeiten. Über die Medien der Bibliothek und der damit verbundenen Stärkung der Bildungskompetenzen finden die Generationen auch außerhalb der familiären Bindungen Zugang zueinander.

Ein weiterer Baustein wird in der Bibliothek und in den Kindereinrichtungen stattfinden. Hier geht es insbesondere darum, den Jüngsten die Medien einer Bibliothek spielerisch nahe zu bringen.

Anschrift

AFG Harz mbH
Tränkestraße 1
38889 Blankenburg (Harz)
web. afgharz.eu
tel. 03944 / 9541065
email. bibliothek@afgharz.de

Öffnungszeiten

Montag  10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag  10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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